Satzung

des Freundeskreis Camphill e.V.

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Satzung des Freundeskreis Camphill (PDF, 135 kB)

Als Auszug nachfolgend der wichtigste inhaltliche Teil der Satzung:

II. Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Der Verein ist eine Selbsthilfeorganisation zur Wahrnehmung der Interessen und zur Förderung von Menschen mit Behinderungen in Camphill-Einrichtungen und deren Angehörigen. Dies geschieht insbesondere durch:
    1. die fachliche und organisatorische Unterstützung der von den örtlichen Selbsthilfegruppen an den Camphill-Plätzen getragenen Arbeit zur gemeinsamen Bewältigung der in der Behinderung wurzelnden Probleme der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen,
    2. die Förderung der Camphill-Einrichtungen und behinderter Menschen in Camphill-Einrichtungen,
    3. die Beratung von Mitgliedern, Nichtmitgliedern und Camphill-Einrichtungen,
    4. die Unterrichtung der Vereinsmitglieder und der Öffentlichkeit über die Camphill-Arbeit
    5. die Unterrichtung der Camphill-Einrichtungen über Anregungen und Wünsche aus dem Kreis der Vereinsmitglieder,
    6. die Bildung von Gruppen solcher Vereinsmitglieder, die an einzelnen Zweigen der Camphill-Arbeit besonders interessiert sind,
    7. die Herstellung und Pflege persönlicher Beziehungen zwischen den Mitarbeitern, Eltern und Freunden,
    8. die Bildung von Leihgemeinschaften, um durch die Bereitstellung von Bürgschaften der Leihgemeinschaftsmitglieder Kredite zur Verwirklichung der Vereinszwecke zur Verfügung stellen zu können,
    9. die Sammlung von Mitteln (Beiträge, Spenden, Darlehen usw.),
    10. die Bildung oder Mitarbeit bei einer Stiftung,
    11. sowie ggf. die Gründung von Camphill-Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn eine solche Trägerschaft von den bestehenden Camphill-Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland gewünscht wird.