Transparenz

Der Freundeskreis Camphill e.V. ist im Vereinsregister Amtsgericht Freiburg eingetragen unter der Nr. VR 580049 (Vereinssitz Überlingen).

Der Freundeskreis Camphill e.V. ist als gemeinnützig anerkannt (Förderung mildtätiger Zwecke). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig. (Letzter Freistellungsbescheid des Finanzamts Überlingen vom 06.11.2018, Steuernr. 87018/04510).

Bei Interesse schicken wir auf Wunsch den letzten genehmigten Jahresbericht mit Jahresabschluss zu.

Leitsätze / Selbstauskunft

Die BAG SELBSTHILFE und das FORUM im Paritätischen haben gemeinsam „Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“ herausgegeben. Die aktuelle Fassung  ist gültig ab 1. Juli 2022 – Download Leitsätze 1.7.2022 (PDF).

Als Mitglied der BAG SELBSTHILFE sind die Leitsätze auch für den Freundeskreis Camphill e.V. bindend gültig.
Bestandteil der Leitsätze ist die Verpflichtung zu Transparenz und Selbstauskunft.

Selbstverpflichtung zur Nicht-Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen

Hier können Sie die “Vereinfachte Selbstauskunft über die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen” für das Jahr 2023 herunterladen (pdf, 86 kB)

Selbsthilfe-Förderung nach § 20h SGB V

Der Freundeskreis Camphill e.V. wurde von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ zuletzt im Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von 10.000 EUR gefördert.(In den Jahren 2018, 2019,  2020 und 2021 betrug die Förderung jeweils 15.000 EUR).
GKV — Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“: vdek, AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau