Satzung

des Freundeskreis Camphill e.V.

Die komplette Satzung können Sie sich gerne als pdf-Dokument herunterladen:
Satzung des Freundeskreis Camphill (PDF, 97 kB)

Als Auszug nachfolgend der wichtigste inhaltliche Teil der Satzung:

II. Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Der Vereinszweck besteht in der Förderung der Gesundheit und der Wohlfahrtspflege von Menschen mit Assistenzbedarf und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Der Verein ist eine Selbsthilfeorganisation zur Wahrnehmung der Interessen und zur Förderung von Menschen mit Assistenzbedarf in Camphill-Einrichtungen und deren Angehörigen.
    Der Satzungszweck wird insbesondere erfüllt durch:
  • 2.1 die ideelle und finanzielle Förderung der Camphill-Einrichtungen und ihrer Bewohner und Bewohnerinnen mit Assistenzbedarf
  • 2.2. die Beratung von Mitgliedern, Nichtmitgliedern und Camphill-Einrichtungen
  • 2.3. die Herstellung und Pflege persönlicher Beziehungen und des fachlichen Austausches zwischen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Eltern, zugewandten Personen sowie der Camphill Einrichtungen untereinander.